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Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltssozietät.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Beratung, der gerichtlichen sowie der außer-
gerichtlichen Vertretung von kleineren und mittelständischen Unternehmen.
Im Focus steht dabei der gewerbliche Rechtsschutz mit den Bereichen Wett-
bewerbs- und Markenrecht, Urheberrecht sowie das Handelsrecht mit seinen
unterschiedlichsten Fragestellungen und das Arbeitsrecht. Die Leistungen
beinhalten selbstverständlich auch Fragen des Forderungsmanagements.

Aber auch für Fragestellungen abseits dieser Schwerpunktbereiche finden Sie
einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie entweder aktiv beratend oder nur
empfehlend unterstützt.

Wettbewerbsrecht
Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts für den Erfolg eines Unternehmens
nimmt kontinuierlich zu. Daher ist es von großer Bedeutung für jeden Unter-
nehmer, ob Dienstleister oder Produzent, eine über die formal juristische
Ebene hinausgehende juristische Unterstützung zu haben. Sie kann dazu
beitragen, alle Chancen und Möglichkeiten des Wettbewerbsrechts zu bewerten
und zu nutzen.

Sie erhalten von uns praxisorientierte, auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmte Lösungen und aktive Unterstützung bei der Ausgestaltung Ihrer Strategien.

Dabei bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen:

  • Gutachten bezüglich der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der gewählten Strategien/Maßnahmen
  • Angriff und/oder Abwehr von Wettbewerbsverletzungen (außergerichtliche Abmahnung, einstweilige Verfügung, Vertretung im Hauptsacheverfahren)

Urheberrecht
Die deutsche Rechtsordnung schützt alle Rechte eines Urhebers an seinen geistigen Schöpfungen, seinen Werken. Derart geschützte Werke begegnen uns täglich als Fotografien, Bilder, Filme und Texte aber auch Software und Musik. Der Schutz dieser Werke erstreckt sich dabei sowohl auf die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers als auch – was regelmäßig nicht zu unterschätzen ist – seine Ideale an dem von ihm geschaffenen Werk. Gleichwohl findet das persönliche Recht des Urhebers seine Schranken in dem Recht der Allgemeinheit an der Teilhabe an den geschaffenen Werken.

Wir beraten regelmäßig Unternehmen, Werbeagenturen und Urheber in allen Fragen des Urheberrechts. Zu unserem Beratungsspektrum gehören dabei insbesondere:

  • Gutachtenerstellung
  • Verfolgung von Verstößen gegen Urheberrechte
    (Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Verletzungsklagen etc.)
  • Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter
  • Prüfen und gestalten von Lizenzverträgen

Markenrecht
Marken dienen gemeinhin der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens. Gleichzeitig dienen Sie mehr und mehr auch der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen. Eine immer stärkere Markenaffinität der Verbraucher macht einen Schutz von Marken besonders wichtig. Der Schutz von Marken stellt häufig die Basis wirtschaftlichen Erfolges dar. Marken kommt dementsprechend heutzutage häufig ein erheblicher Wert zu, der sich in dem Unternehmenswert wieder finden lässt.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf

  • Anmeldung von deutschen, europäischen und internationalen Marken
  • Markenrecherchen
  • Verwaltung von Markenportfolios
  • Markenüberwachung
  • Rechtliches Vorgehen gegen Markenverletzungen/Produktpiraterie (Markenwidersprüche, Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsklagen)
  • Grenzbeschlagnahmeverfahren
  • Vertragsgestaltung (Abgrenzungsvereinbarungen, Lizenzverträge etc.)

Arbeitsrecht
Die Anforderungen der Arbeitswelt erfordern heute höchste Flexibilität sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Dabei unterstützen wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht erstreckt sich daher auf alle kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung von Arbeitgebern vor dem Ausspruch von Kündigungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere, Abmahnungen, Versetzungen etc.
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen

Handelsrecht
Das Handelsrecht gilt als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ergänzt und modifiziert die zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere die des BGB. Aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen kommt dem Handelsrecht im Geschäftsverkehr eine große Bedeutung zu. Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere:

  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen
  • Prüfung von Verträgen
  • Gestaltung und Prüfung von AGB
  • Fragen des Handelsvertreterrechts (u.a. Vertragsgestaltung/-prüfung, Provisionsfragen, Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB, Konkurrenzverbot)
  • Gesellschaftsrecht

Forderungsmanagement / Inkasso
So wie die Zahlungsmoral bedauerlicherweise in vielen Wirtschaftsbereichen sinkt, so nimmt die Bedeutung eines professionellen Forderungsmanagements gleichermaßen zu. Es wird dabei zu einem nicht zu unterschätzenden Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung einer Geschäftsidee.

Auch in diesem Segment erhalten Sie Unterstützung, indem sich die Kanzlei Kuckelmann für die Durchsetzung ihrer offenen Forderungen einsetzt. Dies geschieht auf unterschiedlichen Ebenen:

  • außergerichtliches Anwaltsschreiben
  • Mahnverfahren
  • gerichtliches Verfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Im Rahmen des Forderungsmanagements nehmen wir dabei stets auch Rücksicht auf Gesichtspunkte, die außerhalb von juristischen Argumenten liegen. So kann es unter Umständen kaufmännisch von Vorteil sein, eine bestehende Geschäftsverbindung nicht, z.B. durch ein gerichtliches Verfahren, zu belasten.

Immobilienrecht
Das Immobilienrecht im weitesten Sinne umfasst neben dem Baurecht vor
allem auch das private und gewerbliche Mietrecht sowie das WEG-Recht.
Wir beraten und betreuen Sie in allen Belangen des Immobilienrechtes, vom
Erwerb bzw. Bau einer Immobilie bis zu ihrer Vermietung oder Veräußerung,
und zwar außerforensisch und forensisch.
Dazu gehören auch die rechtliche Auseinandersetzung mit Behörden oder
Grundstücksnachbarn, Architekten, Bauträgern und Wohnungseigentumsge-
meinschaften.
Unsere Mandanten setzen sich gleichermaßen aus mittelständischen Unter-
nehmen, Bauträgern, Architekten, Hausverwaltungen und Privatpersonen
zusammen.

Zu unserem Aufgabenspektrum gehören u.a.:

  • Rechtliche Begleitung/Beratung bei der Erstellung und Abwicklung von
    immobilienrechtlichen Verträgen (notarieller Kaufvertrag,
    Bauträgervertrag, Architektenvertrag, Verwaltervertrag, Wohnungs-
    oder Gewerbemietvertrag, Betriebskostenabrechnungen)
  • Durchsetzung von immobilienrechtlichen Ansprüchen sowohl außergericht-
    lich als auch gerichtlich (Selbständiges Beweisverfahren, Schiedsgutach-
    terverfahren, nachbarrechtliches Schiedsverfahren)
  • Anwaltliche Betreuung bei Kündigungen von Bau- oder Mietverträgen,
    bei der Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen und der
    zivilrechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen eines freihändigen
    Verkaufes bzw. der gerichtlichen Teilungsversteigerung


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